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BEDINGUNGEN

Beherbergungsvertrag

Artikel 1 (Geltungsbereich)

  1. Beherbergungsverträge und Nebenverträge, die zwischen dem Hotel und dem Gast abzuschließen sind, richten sich nach den Bestimmungen dieses Vertrages, in diesem Vertrag nicht geregelte Angelegenheiten nach den Gesetzen und Verordnungen oder den allgemein anerkannten Gepflogenheiten.
  2. Soweit das Hotel im Rahmen der Gesetze und Gepflogenheiten einer Sondervereinbarung zustimmt, geht diese Sondervereinbarung unbeschadet der Regelungen des vorstehenden Absatzes vor.

Artikel 2 (Antrag auf Beherbergungsvertrag)

  1. Wer beim Hotel einen Beherbergungsvertrag abschließen möchte, hat dem Hotel folgende Angaben zu machen:
    1. Gastname
    2. Datum des Aufenthalts und voraussichtliche Ankunftszeit
    3. Übernachtungsentgelte (grundsätzlich gemäß den in der beigefügten Tabelle 1 aufgeführten Grundübernachtungsentgelten)
    4. Sonstige vom Hotel für notwendig erachtete Angelegenheiten
  2. Wünscht der Gast während seines Aufenthaltes die Fortsetzung der Beherbergung über den Beherbergungstermin in Ziffer 2 des vorstehenden Absatzes hinaus, so behandelt das Hotel dies als Antrag auf Abschluss eines neuen Beherbergungsvertrages zum Zeitpunkt des Antrags gemacht. .

Artikel 3 (Zustandekommen des Beherbergungsvertrages etc.)

  1. Ein Beherbergungsvertrag kommt zustande, wenn das Hotel den Antrag gemäß vorstehendem Artikel angenommen hat.Dies gilt jedoch nicht, wenn das Hotel die Annahme nachweislich nicht akzeptiert hat.
  2. Bei Zustandekommen des Beherbergungsvertrages nach Maßgabe des vorstehenden Absatzes ist die vom Hotel festgelegte Anmeldegebühr bis zum Übernachtungsgrundpreis für die Aufenthaltsdauer (bei mehr als 3 Tagen 3 Tage) bis zum Stichtag zu entrichten vom Hotel angegeben. Ich werde es genießen, dies zu haben.
  3. Die Antragsgebühr wird zunächst auf den vom Gast zu zahlenden endgültigen Übernachtungspreis angerechnet, und falls eine Situation eintritt, in der die Bestimmungen der Artikel 6 und 17 Anwendung finden, wird die Antragsgebühr in der Reihenfolge der Stornogebühren erhoben und dann Entschädigung. , Ein etwaiger Restbetrag wird zum Zeitpunkt der Zahlung der Gebühren gemäß den Bestimmungen von Artikel 11 erstattet.
  4. Wird die Anmeldegebühr gemäß Absatz 2 nicht bis zu dem vom Hotel bestimmten Termin gemäß den Bestimmungen des gleichen Absatzes gezahlt, so wird der Beherbergungsvertrag hinfällig.Dies gilt jedoch nur für die Fälle, in denen das Hotel den Gast bei Angabe der Fälligkeit der Anzahlung hierauf hingewiesen hat.

Artikel 4 (Sondervertrag ohne Zahlung der Anmeldegebühr)

  1. Ungeachtet der Bestimmungen in Absatz 2 des vorstehenden Artikels kann das Hotel nach Vertragsschluss einen Sondervertrag abschließen, der nicht die Zahlung einer Anzahlung gemäß demselben Absatz erfordert.
  2. Wenn das Hotel die Zahlung der Anzahlung gemäß Absatz 2 des vorstehenden Artikels nicht verlangt und das Fälligkeitsdatum der Anzahlung bei der Annahme des Antrags auf den Beherbergungsvertrag nicht angibt, gilt dies als Annahme Sondervertrag gemäß vorstehendem Absatz Erhöhung.

§ 5 (Ablehnung des Abschlusses eines Beherbergungsvertrages)

  1. In folgenden Fällen kann das Hotel den Abschluss eines Beherbergungsvertrages nicht annehmen.
    1. Wenn der Antrag auf Unterkunft diesen Bedingungen nicht entspricht.
    2. Wenn im Gästezimmer wegen Vollbelegung kein Platz mehr vorhanden ist.
    3. Wenn anerkannt wird, dass die Person, die zu bleiben beabsichtigt, wahrscheinlich gegen die Bestimmungen von Gesetzen und Vorschriften, die öffentliche Ordnung oder die guten Sitten im Zusammenhang mit der Unterbringung verstoßen wird.
    4. Wenn die bleibende Person eindeutig als Patient einer ansteckenden Krankheit erkannt wird.
    5. Wenn von uns verlangt wird, eine Belastung zu tragen, die den angemessenen Rahmen für eine Vorkehrung übersteigt.
    6. Wenn aufgrund von Naturkatastrophen, Anlagenausfällen oder anderen unvermeidbaren Gründen keine Unterkunft bereitgestellt werden kann.
    7. Wenn die Person, die beabsichtigt, im Hotel zu übernachten, betrunken ist und anderen Gästen erhebliche Unannehmlichkeiten bereitet.Oder wenn sich der Gast auf eine Weise verhält, die anderen Gästen erhebliche Unannehmlichkeiten bereitet. (Artikel 5 der Verordnung zur Durchsetzung des Hotelgeschäftsgesetzes der Präfektur Osaka)
    8. Wenn die Person, die Unterkunft sucht, Mitglied einer organisierten kriminellen Gruppe oder einer ihrer Tochtergesellschaften, eines Unternehmens oder einer Organisation ist, die einer organisierten kriminellen Gruppe oder einer ihrer Tochtergesellschaften angehört, oder anderer asozialer Kräfte (im Folgenden als „asoziale Kräfte“ bezeichnet, wie z als organisierte kriminelle Gruppen").
    9. Wenn es sich bei der wohnungssuchenden Person um eine organisierte kriminelle Gruppe oder um ein Unternehmen oder eine andere Organisation handelt, deren Geschäftstätigkeit von einem Mitglied der organisierten kriminellen Gruppe kontrolliert wird.
    10. Wenn die Person, die zu bleiben beabsichtigt, ein Unternehmen ist und einer ihrer leitenden Angestellten Mitglied einer organisierten kriminellen Gruppe ist.
    11. Wenn eine Person, die beabsichtigt, im Hotel oder seinen Mitarbeitern zu bleiben, einen heftigen Antrag gestellt hat, eine unangemessene Belastung verlangt hat oder davon ausgegangen wird, dass sie zuvor eine ähnliche Handlung begangen hat.

§ 6 (Widerrufsrecht des Gastes)

  1. Der Gast kann den Beherbergungsvertrag durch Mitteilung an das Hotel kündigen.
  2. Wenn der Gast den Beherbergungsvertrag aus Gründen, die der Gast zu vertreten hat, ganz oder teilweise auflöst und der Gast den Beherbergungsvertrag vor Zahlung storniert.)Für den Fall, dass das Hotel den Sondervertrag nach § 3 Abs. 2 annimmt, wird das Hotel den Gast jedoch erst mit der Kündigung des Beherbergungsvertrages auf die Verpflichtung zur Zahlung der Vertragsstrafe hinweisen.
  3. Erfolgt die Anreise des Gastes am Beherbergungstag bis 8:2 Uhr ohne Rücksprache mit dem Hotel (bei Vorankündigung der voraussichtlichen Ankunftszeit XNUMX Stunden nach diesem Zeitpunkt), gilt der Beherbergungsvertrag als von storniert der Gast.

§ 7 (Kündigungsrecht des Hotels)

  1. In folgenden Fällen kann das Hotel vom Beherbergungsvertrag zurücktreten.
    1. Wenn erkannt wird, dass die Gefahr besteht, dass der Gast gegen die Bestimmungen von Gesetzen und Vorschriften, die öffentliche Ordnung oder die guten Sitten in Bezug auf die Beherbergung verstoßen wird, oder wenn erkannt wird, dass er dasselbe getan hat.
    2. Wenn der Gast eindeutig als ansteckend erkrankt ist.
    3. Wenn von uns verlangt wird, eine Belastung zu tragen, die den angemessenen Rahmen für eine Vorkehrung übersteigt.
    4. Wenn die Unterkunft aus Gründen höherer Gewalt wie Naturkatastrophen nicht zur Verfügung gestellt werden kann.
    5. Wenn erkannt wird, dass die Person, die zu bleiben beabsichtigt, betrunken ist und anderen Gästen voraussichtlich erhebliche Unannehmlichkeiten bereiten wird.Oder wenn sich der Gast auf eine Weise verhält, die anderen Gästen erhebliche Unannehmlichkeiten bereitet. (Artikel 5 der Verordnung zur Durchsetzung des Hotelgeschäftsgesetzes der Präfektur Osaka)
    6. Wenn der Gast im Bett im Schlafzimmer raucht, Unfug mit Feuerlöschgeräten etc. anstellt oder andere Verbote (beschränkt auf die zur Brandverhütung Notwendigen) des Hotels nicht einhält.
    7. Wenn der Gast eine asoziale Kraft wie eine organisierte kriminelle Gruppe ist.
    8. Wenn der Gast eine organisierte kriminelle Gruppe oder ein Unternehmen oder eine andere Organisation ist, deren Geschäftsaktivitäten von einem Mitglied der organisierten kriminellen Gruppe kontrolliert werden.
    9. Wenn der Gast ein Unternehmen ist und einer seiner leitenden Angestellten Mitglied einer organisierten kriminellen Gruppe ist.
    10. Wenn sich ein Gast auf eine Weise verhält, die andere Gäste erheblich belästigt.
    11. Wenn der Gast gegenüber dem Hotel oder seinen Mitarbeitern eine gewalttätige Aufforderungshandlung begeht, eine unzumutbare Belastung verlangt oder eine ähnliche Handlung in der Vergangenheit begangen hat.
  2. Bei einer Kündigung des Beherbergungsvertrages durch das Hotel nach Maßgabe des vorstehenden Absatzes werden dem Gast noch nicht erbrachte Beherbergungsleistungen etc. nicht berechnet.

Artikel 8 (Registrierung von Gästen)

  1. Der Gast hat am Tag der Unterbringung an der Rezeption des Hotels folgende Angaben zu machen.
    1. Name, Alter, Geschlecht, Adresse und Beruf des Gastes
    2. Bei Ausländern Staatsangehörigkeit, Passnummer, Einreiseort und Einreisedatum
    3. Abfahrtsdatum und geplante Abfahrtszeit
    4. Sonstige vom Hotel für notwendig erachtete Angelegenheiten
  2. Wenn der Gast beabsichtigt, die in Artikel 12 genannten Gebühren mit Reiseschecks, Unterkunftsgutscheinen, Kreditkarten usw. zu bezahlen, die Bargeld ersetzen können, muss er diese im Voraus bei der Registrierung im vorstehenden Absatz vorlegen .

§ 9 (Belegungszeiten der Gästezimmer)

  1. Der Gast kann die Gästezimmer des Hotels von 3:11 Uhr bis XNUMX:XNUMX Uhr des nächsten Tages nutzen.Wenn Sie jedoch hintereinander bleiben, können Sie es den ganzen Tag nutzen, außer am Tag der An- und Abreise.
  2. Abweichend von den Bestimmungen des vorstehenden Absatzes kann das Hotel dem Gast die Nutzung des Gästezimmers außerhalb der im selben Absatz genannten Zeiten gestatten.In diesem Fall fallen die folgenden zusätzlichen Gebühren an.
    1. 3 % des Zimmerpreises für mehr als 30 Stunden
    2. 6 % des Zimmerpreises für mehr als 50 Stunden
    3. 6 % des Zimmerpreises für mehr als 100 Stunden

Artikel 10 (Einhaltung der Nutzungsregeln)

  1. Die Gäste sind verpflichtet, die vom Hotel festgelegten und in den Räumlichkeiten des Hotels ausgehängten Nutzungsregeln einzuhalten.

Artikel 11 (Zahlung der Gebühren)

  1. Die Aufschlüsselung der vom Gast zu zahlenden Übernachtungskosten etc. und deren Berechnungsmethode sind der beigefügten Tabelle 1 zu entnehmen.
  2. Die Zahlung der Übernachtungskosten usw. im vorstehenden Absatz erfolgt an der Rezeption zum Zeitpunkt der Abreise des Gastes oder auf Wunsch des Hotels in Bargeld oder auf andere Weise wie Reiseschecks, Übernachtungscoupons, Kreditkarten , usw. vom Hotel genehmigt.Ich werde es haben.
  3. Beherbergungsentgelt wird auch dann berechnet, wenn der Gast freiwillig nicht übernachtet, nachdem das Hotel dem Gast ein Gästezimmer zur Verfügung gestellt hat und dieses bezugsfertig geworden ist.

Artikel 12 (Verantwortung des Hotels)

  1. Das Hotel leistet dem Gast Ersatz für Schäden, die ihm in Erfüllung des Beherbergungsvertrages und Nebenverträgen entstehen oder dem Gast durch deren Nichterfüllung entstehen.Dies gilt jedoch nicht, wenn es auf Gründen beruht, die das Hotel nicht zu vertreten hat.
  2. Obwohl unser Hotel von der Feuerwehr das Feuerwehrzeichen erhalten hat, haben wir eine Ryokan-Haftpflichtversicherung, um für den unwahrscheinlichen Fall eines Feuers gewappnet zu sein.

Artikel 13 (Abwicklung, wenn vertraglich vereinbarte Gästezimmer nicht zur Verfügung gestellt werden können)

  1. Kann das Hotel dem Gast das vertraglich vereinbarte Gästezimmer nicht zur Verfügung stellen, wird das Hotel mit Zustimmung des Gastes für eine anderweitige Unterbringung zu möglichst gleichen Bedingungen sorgen.
  2. Ungeachtet der Bestimmungen des vorstehenden Absatzes zahlt das Hotel dem Gast eine Entschädigung in Höhe der Stornogebühren, wenn keine andere Unterkunft arrangiert werden kann, und die Entschädigung wird auf die Entschädigungen angerechnet.Kann das Zimmer jedoch ohne vom Hotel zu vertretende Gründe nicht bereitgestellt werden, wird keine Entschädigung gezahlt.

Artikel 14 (Umgang mit anvertrauten Gegenständen)

  1. Das Hotel ersetzt Verlust, Bruch oder sonstige Beschädigung der vom Gast an der Rezeption hinterlegten Waren, Bargeld und Wertgegenstände, außer im Falle höherer Gewalt.Verlangt das Hotel jedoch bei Bargeld und Wertgegenständen eine Erklärung über Art und Wert und unterlässt der Gast dies, erfolgt die Höhe des Ersatzes im Rahmen der Haftpflichtversicherung des Gasthofs.
  2. Bei Verlust, Beschädigung oder sonstiger Beschädigung von vom Gast in das Hotel eingebrachten, aber nicht an der Rezeption deponierten Waren, Bargeld oder Wertgegenständen, die vom Hotel vorsätzlich oder fahrlässig verursacht wurden, wird das Hotel den Schaden ersetzen.Die Höhe des Ersatzes ist jedoch im Rahmen der Haftpflichtversicherung des Gasthofes für Sachen, deren Art und Wert der Gast nicht vorher gemeldet hat.

Artikel 15 (Aufbewahrung von Gepäck oder Gegenständen des Gastes)

  1. Wenn das Gepäck des Gastes vor seinem Aufenthalt im Hotel ankommt, übernimmt das Hotel nur dann die Verantwortung dafür, es aufzubewahren, wenn das Hotel vor der Ankunft zustimmt, und übergibt es dem Gast, wenn er oder sie an der Rezeption eincheckt.
  2. Für den Fall, dass das Gepäck oder die Sachen des Gastes nach dem Auschecken des Gastes im Hotel zurückgelassen werden und der Eigentümer des Gegenstands identifiziert wird, wird das Hotel den Eigentümer kontaktieren und Anweisungen erteilen.Wenn jedoch keine Anweisung des Eigentümers vorliegt oder der Eigentümer nicht identifiziert werden kann, bewahren wir es 7 Tage lang einschließlich des Datums der Entdeckung auf und liefern es dann an die nächste Polizeidienststelle.
  3. Im Falle der vorstehenden zwei Absätze richtet sich die Verantwortung des Hotels für die Aufbewahrung des Gepäcks oder Eigentums des Gastes im Falle des Absatzes 2 nach den Bestimmungen des Absatzes 1 des vorstehenden Artikels, und es gelten die Bestimmungen des Absatzes 1 .

Artikel 16 (Verantwortung für das Parken)

  1. Bei Nutzung des Parkplatzes des Hotels durch einen Gast, unabhängig davon, ob der Fahrzeugschlüssel hinterlegt ist oder nicht, vermietet das Hotel lediglich den Stellplatz und übernimmt nicht die Bewirtschaftung des Fahrzeugs.Wird jedoch ein Schaden durch das Hotel bei der Bewirtschaftung des Parkplatzes vorsätzlich oder fahrlässig verursacht, so haftet das Hotel auf Schadensersatz.

Artikel 17 (Pflichten der Gäste)

  1. Für den Fall, dass dem Hotel vom Gast vorsätzlich oder fahrlässig ein Schaden entsteht, hat der Gast dem Hotel den Schaden zu ersetzen.

Artikel 18 (Geltende Sprache)

  1. Diese Vereinbarung ist in Japanisch und Englisch verfasst, aber im Falle von Abweichungen oder Abweichungen zwischen den beiden Texten der Vereinbarung hat die japanische Sprache in jeder Hinsicht Vorrang.

Artikel 19 (Gerichtsstand und anwendbares Recht)

  1. Alle Streitigkeiten, die im Zusammenhang mit dieser Vereinbarung entstehen, werden in Übereinstimmung mit den Gesetzen und Vorschriften Japans vor dem für den Standort des Hotels zuständigen japanischen Gericht beigelegt.

Angehängte Tabelle 1 Methode zur Berechnung der Übernachtungskosten (in Verbindung mit Artikel 2 Absatz 1 und Artikel 11 Absatz 1)

abbauen Steuer
Vom Gast zu zahlender Gesamtbetrag Hotelgebühr(1) ① Übernachtungspauschale (Zimmerpauschale (oder Zimmerpauschale + Frühstückspauschale))
② Servicegebühr
(①×10%)
③ Verbrauchssteuer
④Beherbergungssteuer
B Verbrauchsteuer
(①+②)×10 %
zusätzliche Gebühr(2) ④Essen und Trinken
⑤ Servicegebühr
⑥Sonstige Nutzungsgebühren
⑦ Verbrauchssteuer
(b) Verbrauchssteuer
(④+⑤)×10 %
⑥ × 10 %

Angehängte Tabelle 2 Sanktionen (bezogen auf Artikel 6 Absatz 2)

(注)

  1. Der Prozentsatz ist das Verhältnis der Vertragsstrafe zum Übernachtungsgrundpreis.
  2. Bei Verkürzung der Vertragstage wird die Vertragsstrafe für einen Tag (den ersten Tag) unabhängig von den verkürzten Schließtagen erhoben.
  3. Bei Stornierung des Vertrages für einen Teil der Gruppe (ab 15 Personen) 10 % der Gästezahl ab 10 Tage vor dem Aufenthalt (bei Annahme des Antrags nach diesem Datum das Datum der Annahme) (aufgerundet in einigen Fällen) wird keine Strafe berechnet.
Kündigung des Vertrages
Empfangsdatum
keine Nächte Dieser Tag Am Tag zuvor Vor 9 Tagen Vor 20 Tagen
一般 bis 14 Personen 100% 80% 20%
団 体 15 bis 99 Personen 100% 80% 20% 10%
Mehr als 100 100% 100% 80% 20% 10%